Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen in der Wintersaison 22/23 sind sind schwer abzuschätzen. Wir sind jedoch bemüht alle Veranstaltungen sofern es möglich ist im Rahmen zu der Zeit aktuellen Corona-Regeln durchzuführen. Die gesetzlichen Bestimmungen werden regelmäßig geprüft und Veränderungen in den Handlungsvorgaben vom Sportdachverband BLSV hier veröffentlicht.

Wir bitten Jeden, der an einem Sportangebot teilnimmt an die geltenden Regelungen zu halten. DANKE!

Allg. Hinweise der Skiabteilung zu Corona:

⇒ Nur, wer in eigener Selbstbeurteilung vollständig frei von Corona-Virus-Symptomen ist, darf am Training / Skifahrten / Kurse teilnehmen.

⇒ bei evtl. typischen Corona Symptomen bitten wir Sie im Vorfeld einen Selbsttest zuhause durchzuführen

⇒ Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen soweit möglich wird empfohlen

⇒ auf gründliches Händewaschen vor und nach dem Training wird hingewiesen

⇒ falls innerhalb 3 Tagen nach dem Training / Skifahrt Symptome auftreten bitte einen Arzt oder das Gesundheitsamt aufsuchen und abklären lassen (Corona Test). Bitte den zuständigen Übungsleiter/ Vereinsvorstand bei Positivtest darüber informieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Archiveintrag:

Aktuelle Regelungen für Sportstätten nach Inzidenz (Stand 17.02.2022)

3G-Regelung:
Für Vereinssport in geschlossenen Räumen gilt Zugang nur durch solche Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Kinder bis zum 6. Geburtstag und Schüler sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.

Allgemeines Hygienekonzept Sport – Hygienerichtlinien der Skiabteilung

Grundsätzlich gilt das Rahmenhygienekonzept Sport vom Bayerischen Staatsministerium: Rahmenhygienekonzept Sport Dez Nr. 839

Im Sportheim und im Außenbereich gilt das Hygienekonzept vom SSV Roßbach-Wald: Hygieneschutzkonzept SSV 5-20

Für die Skigymnastik in der Gemeindehalle gilt das Schutz und Hygienekonzept der Gemeindehalle: Hygieneplan Gemeindehalle 10.21

zusätzlich die ergänzenden Bestimmungen für Skigymnastik: Hygienekonzept Gemeindehalle Skigymnastik

Kurzfassung Hygieneregelungen für die Teilnehmer:

⇒ Nur, wer in eigener Selbstbeurteilung vollständig frei von Corona-Virus-Symptomen ist, darf am Training / Skifahrten / Kurse teilnehmen.

⇒ Es gelten 3 G für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren
⇒ Kinder bis zum 6. Geburtstag und Schüler sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.

⇒ Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen ist stets einzuhalten.

⇒ Gründliches Händewaschen vor und nach dem Training wird empfohlen.

⇒ Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen… wird komplett verzichtet

⇒ Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichem Zeugnis wieder am Training teilnehmen.

⇒ für den Sportbetrieb ist ein eigenes Handtuch/Badetuch, welches auf die vorhandenen Matten aufgelegt wird mitzubringen.

⇒ falls innerhalb 3 Tagen nach dem Training / Skifahrt Symptome auftreten bitte einen Arzt oder das Gesundheitsamt aufsuchen und abklären lassen (Corona Test). Bitte den zuständigen Übungsleiter bei Positivtest darüber informieren.

Coronaregelungen in den Deutschen Skigebieten:

– es gilt die 2-G-Regel, Nachweis ist stets mitzuführen!
– Kinder bis 6 Jahre sowie Schüler und Schülerinnen sind davon ausgenommen
– FFP2-Maskenpflicht ab 15 Jahren in Gondeln, Sesselliften mit Haube und den Zugangsbereichen zu den Liften.
– Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz.

Coronaregelungen in den Österreichischen Skigebieten:

– In den Österreichischen Skigebieten gilt 2-G-Regel, Nachweis ist stets mitzuführen!
– Kinder bis 6 Jahre sowie Schüler und Schülerinnen sind davon ausgenommen
– FFP2-Maskenpflicht ab 15 Jahren in Gondeln, Sesselliften mit Haube und den Zugangsbereichen zu den Liften.
– Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz.

 

Grundsätzlich gilt das jeweils gültige Rahmenhygienekonzept Sport vom Bayerischen Staatsministerium: Rahmenhygienekonzept Sport Dezember 2021 Nr. 839

Für die Teilnahme am Skikurs gelten zusätzlich Ergänzende Bestimmungen der Skiabteilung Hygienekonzept Skikurs